Entdecken Sie unsere neuen Top-Angebote für Geschäftskunden bei den Volkswagen Business Weeks. Ob schnittiger Kleinwagen oder geräumiger SUV – bereits ab 249,00 €¹ ² monatlich finden Sie bei uns eine große Auswahl und garantiert den perfekten Begleiter!
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Damit Sie immer sorgenfrei und sicher unterwegs sind, beraten wir Sie zudem gerne zu Themen wie Wartungspaketen oder Garantieverlängerungen.
Profitieren Sie jetzt von maßgeschneiderten Angeboten für Ihr Unternehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Zur Neuwagen-Beratung
¹ Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifthorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.
² Ein Angebot für gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle. Alle Werte zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
³ Die staatliche Förderung ist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Der Leasingnehmer hat die Sonderzahlung in Höhe von 4.500,00 € unabhängig von der Bewilligung und Auszahlung der staatlichen Förderung an die Leasinggeberin zu leisten. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie bei uns.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraft- stoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.