Tauchen Sie ein in eine Ära wegweisender Fortbewegung und erleben Sie die vollelektrischen Volkswagen ID. Modelle. Profitieren Sie bei Hahn Automobile von attraktiven Angeboten für den ID.3, den ID.4 oder den ID.5. Und das Beste daran: die Hahn Umweltprämie darin! Zusätzlich zur staatlichen Umweltprämie und dem Herstelleranteil von Volkswagen erhalten Sie von uns noch die Hahn Umweltprämie in Höhe von bis zu 1.820,00 €1 on top! Bei einer Neubestellung profitieren Sie somit von bis zu 9.000,00 €1 Umweltprämie!
Noch nicht genug? Dann entdecken Sie jetzt unsere Aktionsangebote für sofort verfügbare ID. Modelle mit Prämien von bis zu 14.100,00 €1!
Mit unseren sofort verfügbaren Volkswagen ID. Modellen können Sie jetzt sogar dreifach profitieren. Sichern Sie sich neben der BAFA Umweltprämie inkl. Volkswagen Herstelleranteil und der Hahn Umweltprämie zusätzlich noch bis zu 5.100,00 €1 Lagerwagenprämie. Profitieren Sie insgesamt von Prämien in Höhe von bis zu 14.100,00 €1! Nur bis zum 30.09.2023 und nur für sofort verfügbare ID.3, ID.4 oder ID.5 Lagerfahrzeuge.
Warum auf vollelektrisch umsteigen? Umweltfreundlich:
Die vollelektrischen ID. Modelle reduzieren Emissionen und fördert nachhaltige Mobilität, sodass Sie einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Kosteneffizient:
Elektrisch fahren spart Geld! Reduzieren Sie Ihre Betriebskosten und profitieren Sie von möglichen staatlichen Förderungen. 2024 werden die Fördersummen nochmals reduziert!
Innovative Technologie:
Erlebe modernste Technologie, die Ihnen ein intuitives Fahrerlebnis und Konnektivität auf einem neuen Level bietet.
Worauf warten Sie noch?
Fahren Sie mit uns in eine nachhaltige und elektrisierende Zukunft! Vereinbaren Sie mit uns heute noch eine Probefahrt oder einen Beratungstermin. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrer Reise zu begleiten.
¹ Gültig für Privatkunden bei Finanzierung, Leasing oder Barkauf und einem Bestelleingang eines ID.3, ID.4 (ausgenommen ID.4 Pro4MOTION und ID.4 GTX) oder ID.5 bis zum 30.09.2023. Die BAFA Umweltprämie (Bundesanteil) ist durch den Fahrzeugbesteller zu beantragen und wird nach positivem Bescheid an diesen ausbezahlt. Über die Auszahlung entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Nähere Informationen erhalten Sie unterwww.bafa.de oder bei uns.
² Gültig für Privatkunden bei Finanzierung, Leasing oder Barkauf und einem Bestelleingang eines sofort verfügbaren ID.3, ID.4 oder ID.5 Lagerfahrzeugs bis zum 30.09.2023.
Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die in dieser Darstellung gezeigten Produkte, Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm des Herstellers abweichen. Abbildungen und Texte zeigen teilweise Sonderausstattungen, die gegen Mehrpreis erhältlich sind. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie auf den Webseiten des jeweiligen Herstellers oder bei uns.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de erhältlich ist.