Mit dem ID.3 beginnt eine neue Ära der Elektromobilität. Spüren Sie die elektrisierende Performance. Erleben Sie wegweisendes Design und alltagstaugliche Reichweiten. Und das alles zu einem attraktiven Preis. Die Zukunft steht bereit.
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ID.3: Stromverbrauch kombiniert: 15,4-14,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen: 0 g/km; Effizienzklasse: A+.
1 Über die Gewährung des Investitionszuschusses entscheidet ausschließlich die KfW anhand ihrer Förderkriterien nach Eingang Ihres Antrags. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt der Förderung besteht nicht. Das hier Dargestellte hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient ausschließlich Ihrer Information. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die vollständigen Förderkriterien und Informationen zur Antragstellung sowie alle näheren Informationen zum KfW-Programm 440 erhalten Sie hier bei der KfW, Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt, www.kfw.de, Infocenter Telefon: 0800 5399005 (kostenfrei).
2 Der Umweltbonus setzt sich derzeit zur Hälfte zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, sowie einer von der Volkswagen AG gewährten Prämie. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der staatliche Umweltbonus endet mit der Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die kompletten und aktuell gültigen Förderbedingungen finden Sie unter www.bafa.de oder bei uns.
3 Die Basismodelle ID.3 Pro Performance 150kW (E113MJ) (Stromverbrauch in kWh/100 km: 15,4-14,5; CO2-Emissionen in g/km: 0; Effizienzklasse: A+) und ID.3 Pro S 150kW (E114MN) (Stromverbrauch in kWh/100 km: 14,1-13,5; CO2-Emissionen in g/km: 0; Effizienzklasse: A+) sind auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA aufgenommen worden. Die Modelle ID.3 First, First Plus und First Max sowie Life, Business, Family, Tech, Style und Max basieren auf dem Basismodell ID. Pro Performance 150kW (E113MJ). Das Modell Tour basiert auf dem ID.3 Pro S 150kW (E114MN). Um eine Förderung zu erhalten muss ein den Förderbedingungen entsprechender Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de, gestellt werden.
Abbildungen zeigen Sonderausstattugen. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie bei uns.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraft- stoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.