Auch in 2023 wird es die BAFA-Prämie in bisheriger Form geben.
Profitieren Sie beim Kauf eines Elektrofahrzeugs von attraktiven Förderungen. Die Bundesregierung hat eine Kaufprämie für Elektroautos beschlossen, die umgangssprachlich auch als Umweltbonus, Innovationsprämie oder BAFA-Prämie bekannt ist.
Aktuell erhalten Sie folgende Fördersätze:
Ein Drittel der Förderung wird vom Hersteller und zwei Drittel werden vom Bund erbracht. Der Hersteller gewährt ein Drittel des Bonus auf den Nettokaufpreis des Fahrzeugs. Nach erfolgter Zulassung und positiver Prüfung des eingereichten Antrags auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Drittel des Bonuses an Sie aus. Der Antrag für den Bundesanteil des Umweltbonus wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt.
Die in dieser Darstellung gezeigten Produkte, Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm des Herstellers abweichen. Abbildungen und Texte zeigen teilweise Sonderausstattungen, die gegen Mehrpreis erhältlich sind. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie auf den Webseiten des jeweiligen Herstellers oder bei uns.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de erhältlich ist.