Hahn Next Dienstwagenversteuerung

Steuervorteile für e-Dienstwagen

Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb versteuern

Private Fahrten mit dem Dienstwagen müssen als Geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden. Die Bundesregierung begünstigt die Versteuerung von bestimmten Hybrid- und Elektrofahrzeugen, da diese den Klimaschutz stärken.

Hinweis: von den Steuervorteilen profitieren Sie auch bei der Fahrtenbuchmethode






Steuerliche Regelung nach Antriebsart im Vergleich

Für die private Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb gelten folgende steuerlichen Vorgaben:

Hahn Next Dienstwagenversteuerung Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 €

Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 0,25 % des Bruttolistenpreises

Hahn Next Dienstwagenversteuerung Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 €

Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 0,5 % des Bruttolistenpreises

Hahn Next Dienstwagenversteuerung Plug in Hybride

Plug-in-Hybride (unabhängig vom Bruttolistenpreis)

Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 0,5 % des Bruttolistenpreises allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:
- nicht mehr als 50 g CO2-Ausstoß pro km (nach WLTP-Norm)
oder
- eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km
- ab 2022: mindestens 60 km elektrische Reichweite
- ab 2025: mindestens 80 km elektrische Reichweite