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Bei den Audi Gebrauchtwagen :plus Wochen profitieren Sie noch bis zum 02.05.2023 von attraktiven Sonderkonditionen auf ausgewählte Audi Gebrauchtwagen. Zusätzlich haben Sie die Chance auf bis zu 15 % Nachlass auf lagernde Audi Winterkompletträder.
Ihre Vorteile:
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¹ Gültig für Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi Q5 (Mietfahrzeuge und Werksdienstwagen) jeweils frühestens 2 Monate und spätestens 24 Monate nach Erstzulassung. Max. Gesamtfahrleistung bei Vertragsbeginn: 40.000 km. Ausgenommen sind S- und RS-Modelle. Für das Fahrzeugalter gilt als Stichtag das Datum der Gebrauchtwagenleasingbestellung. Gültig vom 17.03.-02.05.2023 (Gebrauchtwagenleasingbestellung), späteste Ummeldung 03.07.2023.
² Inzahlungnahmeprämie: Gilt bei Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens (ausgenommen SEAT, ŠKODA, Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge) mit mindestens 4 Monaten ununterbrochener Zulassungsdauer auf Ihren Namen. Wert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs mindestens € 1.000,– brutto. Gültig nur beim Kauf von ausgewählten Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeugen. Maximale Inzahlungnahme-Prämie: € 600,-. Inzahlungnahme abhängig vom gekauften Audi Gebrauchtwagen. Weitere Informationen zu der Inzahlungnahme-Prämie erhalten Sie bei uns, Ihrem Audi Partner.
³ Ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für private und gewerbliche Einzelkunden. Für Neu- und Gebrauchtwagen (bis 8 Jahre). In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Leistungsumfang bestehend u. a. aus Haftpflicht und Voll-/Teilkaskoversicherung mit 500,- €/150,- € Selbstbehalt sowie GAP Deckung bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen. Der Versicherungsvertrag endet nach Ablauf des Probezeitraumes. Bitte nutzen Sie den Probezeitraum um eine Folgeversicherung abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns, Ihrem Audi Partner.
⁴ Dieses Angebot ergänzt die in den Fahrzeugen enthaltene Audi Anschlussgarantie der AUDI AG, Ingolstadt, um die Dienstleistung Inspektion und Verschleiß der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig. Nur für Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeuge mit einer Audi Anschlussgarantie bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten und 30.000 km Gesamtfahrleistung (Stichtag: Datum der Ummeldung auf den neuen Gebrauchtwagenkunden). Für private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie ausgewählte Sonderabnehmer.
Junge Gebrauchtwagen sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. die EURO-Leasing GmbH vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter https://www.audi.de/jungegebrauchtwagen.
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie bei uns.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraft- stoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.