Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich mehr denn je: Mit der staatlichen E-Auto Förderung 2026 unterstützt die Bundesregierung den Kauf oder das Leasing neuer Elektrofahrzeuge mit attraktiven Zuschüssen für Privatkunden. Je nach persönlicher Situation können Sie Zuschüsse von bis zu 6.000 €¹ erhalten.
Die staatliche Förderung gilt ausschließlich für Privatkunden und orientiert sich am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie den im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren.
1. Einkommensgrenze
2. Basisförderung
3. Zusätzliche Förderung
4. Kinderzuschlag
Wichtig: Gebrauchte Elektroautos sind derzeit nicht förderfähig, die Förderung gilt nur für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026.
¹ Nur für Privatkunden. Die staaliche Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Hinweis zur staatlichen Förderung: Bitte beachten Sie, dass die Hahn Gruppe keine Beratung zur Förderfähigkeit oder zur Antragstellung anbietet. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Beantragung und der Erhalt möglicher Fördermittel liegen in Ihrer Verantwortung. Die dargestellten Leasingangebote enthalten teilweise eine Sonderzahlung. Diese ist von Ihnen unabhängig von einer möglichen staatlichen Förderung zu leisten – auch dann, wenn keine Förderung gewährt oder ausgezahlt wird.
Die in dieser Darstellung gezeigten Produkte, Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm des Herstellers abweichen. Abbildungen und Texte zeigen teilweise Sonderausstattungen, die gegen Mehrpreis erhältlich sind. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie auf den Webseiten des jeweiligen Herstellers oder bei uns.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de erhältlich ist.