Staatliche E-Auto Förderung

Staatliche E‑Auto-Förderung

Bis zu 6.000 €¹ Zuschuss für neue Elektro- und Hybridfahrzeuge sichern!

Staatliche E-Auto-Förderung 2026 – Jetzt vom Zuschuss profitieren

Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich mehr denn je: Mit der staatlichen E-Auto Förderung 2026 unterstützt die Bundesregierung den Kauf oder das Leasing neuer Elektrofahrzeuge mit attraktiven Zuschüssen für Privatkunden. Je nach persönlicher Situation können Sie Zuschüsse von bis zu 6.000 €¹ erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die staatliche Förderung gilt ausschließlich für Privatkunden und orientiert sich am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie den im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren.

1. Einkommensgrenze

  • Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €
  • Für max. zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 €

2. Basisförderung

  • 3.000 Euro für Elektrofahrzeuge
  • 1.500 Euro für Plug-in-Hybride

3. Zusätzliche Förderung

  • 1.000 € für Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 €  bis 60.000 € liegt
  • 2.000 € für Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt

4. Kinderzuschlag

  • 500 € pro Kind, maximal 1.000 € insgesamt

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • Vollelektrische Fahrzeuge (BEV) – reine Elektroautos.
  • Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender, sofern sie bestimmte technische Kriterien erfüllen.

Wichtig: Gebrauchte Elektroautos sind derzeit nicht förderfähig, die Förderung gilt nur für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026.

Aktuelle Angebote für Elektro- und Hybridfahrzeuge

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¹ Nur für Privatkunden. Die staaliche Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

Hinweis zur staatlichen Förderung: Bitte beachten Sie, dass die Hahn Gruppe keine Beratung zur Förderfähigkeit oder zur Antragstellung anbietet. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Beantragung und der Erhalt möglicher Fördermittel liegen in Ihrer Verantwortung. Die dargestellten Leasingangebote enthalten teilweise eine Sonderzahlung. Diese ist von Ihnen unabhängig von einer möglichen staatlichen Förderung zu leisten – auch dann, wenn keine Förderung gewährt oder ausgezahlt wird.