Ein eRoller ist ein Motorroller mit Elektroantrieb. Sie sind vor allem im städtischen Verkehr praktisch aber auch eine Fahrt zu zweit ist kein Problem. Besonders praktisch ist ein herausnehmbarer Akku da nicht jeder eine Steckdose an der Haustür hat. Der Akku kann an jeder gewöhnlichen Steckdose geladen werden. Der eRoller hat viele weitere Vorteile. Er ist leise, umweltfreundlich, hat einen geringen Wartungsaufwand, geringe Betriebskosten und ist einfach zu bedienen. Außerdem muss man nicht treten wie beim E-Bike und nicht stehen wie bei E-Scooter.
Führerschein
Elektro-Motorroller bis max. 45 km/h dürfen Sie mit einem Auto- oder Motorradführerschein oder mit dem Führerschein der Klasse AM (ab 16 Jahren) fahren.
Für die schnelleren Varianten mit 125 Kubik wird ein Motorradführerschein benötigt. Das ist jedoch kein Problem, denn seit 01.01.2020 können mit nur 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten leichte Motorräder der Klasse A1 (bis 125 ccm) gefahren werden. Dafür ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Der Fahrschüler muss mindestens 25 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Vorbesitz der PKW-Klasse B gewesen sein.
Sind Sie bereit für elektrisierenden Fahrspaß? Erleben Sie Ihre Stadt auf zwei Räder mit den 100 % Elektroroller der Marken NIU und SEAT bei Hahn Automobile.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie bei uns.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraft- stoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.