Ein eRoller ist ein Motorroller mit Elektroantrieb. Sie sind vor allem im städtischen Verkehr praktisch aber auch eine Fahrt zu zweit ist kein Problem. Besonders praktisch ist ein herausnehmbarer Akku da nicht jeder eine Steckdose an der Haustür hat. Der Akku kann an jeder gewöhnlichen Steckdose geladen werden. Der eRoller hat viele weitere Vorteile. Er ist leise, umweltfreundlich, hat einen geringen Wartungsaufwand, geringe Betriebskosten und ist einfach zu bedienen. Außerdem muss man nicht treten wie beim E-Bike und nicht stehen wie bei E-Scooter.
Führerschein
Elektro-Motorroller bis max. 45 km/h dürfen Sie mit einem Auto- oder Motorradführerschein oder mit dem Führerschein der Klasse AM (ab 16 Jahren) fahren.
Für die schnelleren Varianten mit 125 Kubik wird ein Motorradführerschein benötigt. Das ist jedoch kein Problem, denn seit 01.01.2020 können mit nur 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten leichte Motorräder der Klasse A1 (bis 125 ccm) gefahren werden. Dafür ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Der Fahrschüler muss mindestens 25 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Vorbesitz der PKW-Klasse B gewesen sein.
Sind Sie bereit für elektrisierenden Fahrspaß? Erleben Sie Ihre Stadt auf zwei Räder mit dem vollelektrischen Elektroroller SEAT MÓ bei Hahn Automobile.
Die in dieser Darstellung gezeigten Produkte, Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm des Herstellers abweichen. Abbildungen und Texte zeigen teilweise Sonderausstattungen, die gegen Mehrpreis erhältlich sind. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie auf den Webseiten des jeweiligen Herstellers oder bei uns.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de erhältlich ist.