Nicht zwangsläufig. Selbst wenn Modell und Produktionszeitraum Ihres Fahrzeugs mit den genannten Angaben übereinstimmen, kann daraus noch keine tatsächliche Betroffenheit abgeleitet werden. Innerhalb der entsprechenden Zeiträume wurden unterschiedliche technische Ausführungen verbaut.
Ist Ihr Fahrzeug betroffen, werden Sie vom Hersteller schriftlich informiert.